56 - J. M. HUNSINGER & J. G. RUSS

J. M. HUNSINGER was Kreisbauaufseher (inspecteur des travaux publics) in the Grossherzogthum Hessen and had invented a novel roof tile. His business associate and joint applicant was RUSS, a marchand et agent.

The application for a brevet d’importation based on a patent obtained in Hessen (« Neue Form von Thondachziegeln ») was filed on 20 August 1856 under the title of :

Confection d’une nouvelle forme de tuiles

The invention was described in a technical publication of 1859 as follows [1]:

Die Wahrnehmung, dass die bisher gewöhnlich angewandten Flach- und Hohlziegel Regen und Schnee, namentlich letzteren bei stürmischem Wetter, nicht  vollständig abhalten, wenn sie nicht eine kostspielige und mancherlei Nachteile mit sich führende Unterlagen erhalten, hat Herrn Kreisbauaufseher J. M. Hunsinger in Ridda veranlasst, eine neue Art Dachziegeln zu konstruieren und anzuwenden. In den nebenstehenden Abbildungen zeigt Figur 21 einen Hunsinger’schen Dachziegel und Figur 22 ist, in kleinerem Maßstab, die Art und Weise dargestellt wie sich die Ziegel überdecken. Das Wesentliche der Erneuerung besteht in den winkelartigen leisten a b c welche, wie die Abbildungen zeigen, auf jedem Ziege angebracht sind. Diese Leisten werden nicht besonders auf den Ziegeln befestigt sondern sind mit denselben aus einem Stück geformt. Die Leisten a b c an welche sich die oberhalb liegenden Ziegeln nicht anschließen, verschließen die untere Öffnung der Ziegelreihe dem Eindringen von Regen, Schnee und Wind; sie verhindern ferner das Herabfallen von oberen zerbrochenen Ziegeln, ohne den Abfluss des Regens zu hindern, welcher in den Vertiefungen d zwischen den Leisten im Zickzack herabläuft. Für die oberste und unterste Ziegelreihe werden besondere Ziegel angefertigt.

The Chambre de commerce instructed expert HARTMANN, architecte to examine the invention. The subject matter of the invention was considered patentable by HARTMANN and by the Chambre de commerce and the Government submitted a draft grant certificate for signature to Sa Majesté le Roi.

The administrative file does not give any indication of the next steps in the procedure. 

The Mémorial does not contain any notice of grant, which would indicate that applicants withdrew the application.

_________________________________

[1] Polytechnisches Centralblatt 1859 (Leipzig), pages 371-374

(26/02/2021)