LU 34609 - Victor MERTEN [1] [2]
Demande de brevet du: 30 août 1956
Titre délivré le: 30 octobre 1956
Schale oder Gefäss als Zusatz zu Tellern, Servierplatten u. dgl.
Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine Schale, ein Gefäss oder dgl. das sich in einfachster Weise an den Rand eines Tellers, einer Servierplatte und ähnlicher Gebrauchsgegenstände festklemmen und nach Belieben wieder abnehmen lässt.
Als Zusatzgerät dient der Erfindungsgegenstand je nach Bedarf und Ausführung zur Aufnahme von Sauce, Senf, Salz, Pfeffer, Zucker, u. A. mehr, sowie zum Ablegen von Knochen, Fischgeräten, Spargel- , Radieschen und sonstigen Abfällen und Resten.
Verwendung kann der Erfindungsgegenstand in jedem Haushalt finden, insbesondere aber auch in Gaststätten, namentlich auch solchen mit Selbstbedienung.
Die Anwendungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig; beispielsweise können nach Belieben mehrere Schalen an einem Teller, bzw. einem zentralen Servierteller befestigt werden, sodass bei einer ’’gemischten" Platte verschiedene Speisen, Salate, usw. getrennt bleiben können. In einer Speisewirtschaft mit Schnell- oder Selbstbedienung, sowie auch bei den in Grossstädten anzutreffenden ’’Automaten", kann der Gast, ganz oder teilweise, die Zusammensetzung einer kalten Platte vornehmen, usw.
In Bars und Schankwirtschaften ist der Erfindungsgegenstand ebenfalls, bei entsprechender Ausführung, verwendbar. Eine Ausführungsart kann z.B. darin bestehen, dass ein kleiner Napf sich an die Untertasse anklammern lässt und zur Aufnahme des Zuckerwürfels dient, statt dass dieser wie bisher üblich in die Untertasse neben die Kaffeetasse gestellt wird und bei Verschütten der Flüssigkeit infolge eiliger Bedienung bereits in der Untertasse halb verschmolzen ist. Der Napf kann auch zur Aufnahme (und mit Schnabel, zum Ausgiessen) von Flüssigkeiten in geringer Menge, beispielsweise Milch bei Filterkaffer, oder Rhum zum Grog (daneben Zucker in einer eben solchen Schale) dienen, falls, wie in einzelnen Bars, die Zubereitung dem Gast überlassen wird.
Andere Anwendungsmöglichkeiten dürften sich allmählich ergeben.
Der Erfindungsgegenstand kann naturgemäss in beliebiger Form, Grösse und aus beliebigem Stoff hergestellt werden. Sein wesentliches Merkmal besteht darin, dass er mit Fortsätzen versehen ist die eine einfache Klammer bilden, derart, dass die zusätzliche Schale sich an den Tellerrand anstecken lässt und dort genügend haftet. Es können sich z.B. zwei solcher Fortsätze über, der mittlere Fortsatz dagegen unter den Tellerrand schieben, und zwar mit einer gewissen Reibung die das Haften gewährleistet. Die Klammerteile müssen also eine gewisse Eigenelastizität besitzen, was bei Kunststoff ohne weiteres gegeben ist. Bei Verwendung von Glas- oder Porzelanschalen könnte ein mit einer entsprechenden Klammer versehener oder als solche ausgebildeter Support aus Draht, Metall oder Kunststoff vorgesehen werden.
Zweckmässig wird der Erfindungsgegenstand aus Kunststoff hergestellt und zwar so, dass Schale oder Behälter und Klammervorrichtung aus einem Stück bestehen. Die beiliegenden Zeichnungen veranschaulichen, als Beispiel, eine dieser Ausführungsarten.
Es ist:
Fig, 1, eine schematische Draufsicht einer Zusatzschale gemäss der Erfindung, an dem Rande eines gebräuchlichen Tellers angesteckt.
Fig. 2, ein Querschnitt nach II-II der Fig. 1.
Fig. 3, ein Querschnitt nach III-III der Fig. 1.
Die eigentliche Schale 1 ist hier sichel- oder halbmondförmig ausgebildet, um den grösstmöglichen Schaleninhalt bei kleinstem axialen Abstand des äusseren Schalenrandes 5 vom Rande des Tellers 2 zu erzielen (Handlichkeit, Verhüten eines evtl. Uebergewichtes der ein Kippen des Tellers verursachen könnte). Die Schale 1 ist mit zwei in einer Ebene liegenden Lappen 4, 4 und mit einem etwas höher liegenden mittleren Lappen 3 ausgestattet, derart, dass bei Anstecken der Schale an den Teller die beiden Lappen 4, 4 an der Unterseite, der mittlere Lappen 3 an der Oberseite des Tellerrandes fest anliegen.(Fig. 1, 2 u. 3). Um das Anstecken, zu erleichtern und die Federwirkung der Klammerteile zu erhöhen, kann es zweckmässig sein, den Querschnitt der Lappen sich nach dem freien Ende hin allmählich verjüngen zu lassen.
In dem gezeigten Beispiel folgt der am Teller anliegende Schalenrand genau dem Bogen des Tellerrandes; es ist dies jedoch nicht Bedingung.
Bei Schalen grösseren Inhalts können ein oder mehrere Füsse an der Unterseite der Schale vorgesehen werden, die bis an die Unterlage (Tisch, usw. )reichen, derart, dass der Teller entlastet wird, ebenso wie die Klammervorrichtung. In allen Fällen kann auch die Schale so ausgebildet sein, dass ihr Boden auf dieser Unterlage ruht.
Die am Beispiel erläuterte Schale könnte auch, ohne sonstige Formänderung, unterteilt sein, z.B. zur getrennten Aufnahme von Salz , Pfeffer und Senf.
Es ist im Rahmen der Erfindung nicht erforderlich obschon in den meisten Füllen zweckmässig, dass die Schale so fest an dem Teller haftet, dass sie z.B. mit diesem freigetragen werden kann, das Klammerprinzip kann, beispielsweise in Gastwirtschaften, nur den Zweck verfolgen, zwischen Teller, bzw. Platte und Schalen ein mehr oder weniger festes Gefüge "Arrangement" auf einer gemeinsamen Unterlage zu bilden.
PATENTANSPRUCH
Schale oder Gefäss als Zusatz zu Tellern, Untertassen, Servierplatten u. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass eine Schale bzw. ein Gefäss beliebiger Form mit zwei oder mehreren lappenförmigen Fortsätzen versehen ist, die derart angeordnet sind, dass sie eine offene Klammer bilden die sich in den äusseren Rand eines Tellers, einer Servierplatte, einer Untertasse o. dgl. elastisch einschieben lässt und eine Verbindung zwischen Schale oder Gefäss und Teller, usw. bildet.
Corresponding German Gebrauchsmuster N° 1735268 [3]
Patent « in action »
The following accessories are currently (2022) available in online shops (Amazon & eBay).
MERTEN had not envisaged the use of his clip-on device as a stem-glass holder which is the device’s most common use today.
______________________________________________
(14/01/2022)